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Lizenzvertrag Software
Ein Lizenzvertrag für Software regelt unter anderem die Nutzungsbedingungen und Vervielfältigungsbestimmungen. Für jegliche Computer Software ist ein derartiger Lizenzvertrag essentiell. In der Kanzlei LA Rechtsanwälte in Berlin erstellt der zuständige Anwalt für Lizenzrecht, IT-Recht und Internetrecht den Lizenzvertrag für Ihre Software. So sind Sie auf der rechtlich sicheren Seite, wenn der Nutzer den Lizenzvertrag mit dem entsprechenden Häkchen akzeptiert. Zudem kann Sie der Rechtsanwalt bei Änderungen, die gerade im Computerbereich häufig vorkommen, informieren und den Lizenzvertrag der Software gegebenenfalls anpassen.
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