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Fachanwalt Arbeitsrecht Marion Zehe
Seit mehr als 20 Jahren stehen wir Betriebsräten und Gesamtbetriebsräten gerichtlich wie außergerichtlich in allen Belangen von Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht zur Seite.
Als Sachverständige unterstützen wir den Betriebsrat bei der Zielfindung sowie bei Verhandlungsführung und Abschluss von Betriebsvereinbarungen wie Interessenausgleich und Sozialplan, Regelungen zu Lohn- und Gehaltsgrundsätzen, Prämien- und Zielvereinbarungen, Arbeitszeitenregelung (Arbeitsbeginn und -ende, Urlaub, Überstunden, Kurzarbeit) Personalentwicklung und Outsourcing. Regelungen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie zum Gesundheitsschutz
Auch in Fragen der betrieblichen Bildung, des Umwelt- und Gesundheitsschutzes sowie des Daten- und Persönlichkeitsrechtsschutzes, etwa bei Einführung neuer technischer Einrichtungen, sind wir Ihre kompetenten Ansprechpartner.
Wir leisten Hilfestellung bei Problemen in allen die Anbahnung und Gestaltung von Arbeitsverträgen betreffenden Angelegenheiten, Streitigkeiten bezüglich Vergütung, Versetzung, Freizeit- und Urlaubsgewährung. Auseinandersetzungen im Rahmen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, z. B. Kündigungsschutzstreitigkeiten.
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