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Baurecht-Ratgeber
Das Werkvertragsrecht in Deutschland ist denkbar ungeeignet für die Abwicklung eines größeren Bauvorhabens. Dies kann man alleine daran ablesen, dass das Gesetz bis vor kurzem noch vorgesehen hat, dass das ausführende Unternehmen einen fälligen Anspruch auf den Werklohn erst mit der Abnahme des Bauwerks erhält. Dies hätte zur Folge gehabt, dass auch ein mehrere Millionen teures Bauvorhaben vom ausführenden Unternehmen vorfinanziert werden muss, bis der Auftragnehmer nach der Abnahme dann endlich Geld für seine Leistung sieht. Ganz anders als im BGB wurde das Problem der Vorleistungspflicht bereits seit Begin von der VOB gelöst. In der VOB wurde geregelt, dass der Auftragnehmer in regelmäßigen Abständen Abschlagszahlungen fordern und erhalten kann. Diese Regelung ist also wesentlich praxisnäher. Sämtliche Informationen rund um den Werklohnanspruch findet man auf dem Baurecht-Ratgeber. Hier wird nicht nur erklärt, wann dieser Anspruch fällig ist, sondern auch, unter welchen Umständen Werklohn einbehalten werden darf.
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